

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Immo-Buddy | Georg Skreiner
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungsverträge zwischen Georg Skreiner (Immo-Buddy) und seinen Auftraggebern. Mit der Beauftragung von Immo-Buddy akzeptiert der Auftraggeber diese AGB in vollem Umfang.
2. Leistungsbeschreibung
Immo-Buddy erbringt unabhängige Beratungsleistungen im Bereich Immobilien, insbesondere:
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Beratung und Begleitung beim Immobilienkauf
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Besichtigungsbegleitung und Zustandseinschätzung
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Markteinschätzung und Preisbeurteilung
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Technische und wirtschaftliche Einschätzung von Immobilien
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Unterstützung bei Preisverhandlungen
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Hilfe bei der Übergabe von Mietwohnungen
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Unterstützung bei der Bewerbung für Mietwohnung
Immo-Buddy ist kein Immobilienmakler im Sinne des Maklergesetzes und vermittelt keine Immobilien. Die Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf Beratung im Auftrag des Käufers oder Mieters.
3. Kein Maklervertrag – Unabhängigkeit
Georg Skreiner (Immo-Buddy) ist ausschließlich dem Auftraggeber verpflichtet. Es bestehen keine wirtschaftlichen, vertraglichen oder sonstigen Verbindungen zu dem betreuenden Immobilienmakler, Verkäufer oder anderen an dem betreffenden Immobilientransfer beteiligten Parteien. Eine Provision oder sonstige Vergütung durch Dritte wird weder angenommen noch vereinbart.
4. Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen von Immo-Buddy wird individuell im Auftragsschreiben vereinbart. Sie ist unabhängig davon, ob ein Immobilienkauf zustande kommt oder nicht. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
5. Haftungsausschluss
5.1 Einschätzungen und Bewertungen: Alle von Immo-Buddy abgegebenen Einschätzungen, Bewertungen, Marktanalysen und Zustandsbeurteilungen basieren auf persönlicher Erfahrung, Marktkenntnis und den zum Zeitpunkt der Beurteilung zugänglichen Informationen. Sie stellen keine rechtsverbindlichen Gutachten, keine zertifizierten Sachverständigengutachten und keine Garantien dar.
Immo-Buddy übernimmt keine Haftung für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Basis dieser Einschätzungen getroffen werden. Die endgültige Kaufentscheidung liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
5.2 Verborgene Mängel: Eine Einschätzung des Zustands einer Immobilie erfolgt auf Basis einer Sichtprüfung und ohne Eingriff in die Bausubstanz. Verborgene, nicht sichtbare oder verdeckte Mängel können im Rahmen einer solchen Prüfung nicht zuverlässig festgestellt werden. Immo-Buddy haftet nicht für Mängel, die zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennbar waren.
5.3 Marktpreis und Wertentwicklung: Marktpreiseinschätzungen spiegeln die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beurteilung wider. Immo-Buddy übernimmt keine Haftung für zukünftige Wertentwicklungen, Marktveränderungen oder Abweichungen vom eingeschätzten Preis.
5.4 Drittinformationen: Soweit Immo-Buddy Informationen Dritter (z. B. Makler, Verkäufer, Behörden) in die Beratung einbezieht, haftet Immo-Buddy nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
5.5 Haftungsobergrenze: Die Haftung von Immo-Buddy ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des vereinbarten Honorars für den jeweiligen Auftrag begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6. Geheimhaltung
Immo-Buddy behandelt alle vom Auftraggeber erhaltenen Informationen vertraulich und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiter. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
7. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG). Details sind in der separaten Datenschutzerklärung geregelt, die auf der Website von Immo-Buddy abrufbar ist.
8. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.
9. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.